§ 2 Aufgaben und Zweck des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Der Verein versteht seine Arbeit als diakonischen Auftrag des Evangeliums. Dabei ist Solidarität der Begriff, dem sich der Verein in besonderer Weise verpflichtet weiß.
(3) Zweck des Vereins ist es, arbeitslosen Frauen und Männern sowie von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen bei der Bewältigung ihrer Lage im Wege der Hilfe zur Selbsthilfe zur Seite zu stehen und ihrer (Wieder-)Eingliederung ins Arbeitsleben zu unterstützen und dadurch das Wohlfahrtswesen zu fördern. Der Verein soll darüber hinaus die Zusammenarbeit fördern zwischen kommunalen Stellen, Verwaltungen, Betrieben, Gewerkschaften, kirchlichen Einrichtungen und anderen Trägern, die sich den Abbau der Arbeitslosigkeit bzw. die Milderung ihrer Folgen für die Betroffenen zum Ziel setzen. Die Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit werden nicht berührt.
(4) Der Zweck des Vereins soll insbesondere verwirklicht werden durch die Einrichtung eines offenen Begegnungs- und Beratungszentrums, in dem Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte die Gelegenheit zu sozialer Beratung, zu Gruppengesprächen, zur gegenseitigen Hilfe, zur Freizeitgestaltung und handwerklichen Betätigung finden.
Der Vereinszweck soll ferner verwirklicht werden durch
(5) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(6) Der Verein ist Mitglied im „Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg – Innere Mission und Hilfswerk – e. V.“ und damit dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen.